Wichtige Tipps, damit wir Sie gut betreuen können 

Leitfaden durch unsere Praxis

 

  1. Chipkarte

    Die Chipkarte benötigen wir nur bei der ersten Kontaktaufnahme im Quartal. Auf Grund der EDV-Anlage muß die Karte somit nur 1x im Vierteljahr eingelesen werden. Angestellte bei der Polizei und zivile Ersatzdienstleistende sowie Patienten, die über Sozial- oder Versorgungsämter versichert sind, benötigen einen Krankenschein.

  2. Hausbesuche

    Unsere Praxis beteiligt sich an der hausärztlich-internistischen Versorgung. Notwendige Hausbesuche werden täglich zwischen 12:00 und 14:00 Uhr durchgeführt. Bitte melden Sie die Besuche rechtzeitig bis 11:00 Uhr an. Sie erleichtern uns damit die Organisation. Abends und in der Nacht können wir nur dringende Besuche durchführen. Weiterhin erhalten Sie Informationen und Hilfe über den KV-Notdienst mit 24 Stunden Rufbereitschaft und dem Notruf-Hamburg: 116 117

  3. Überweisungen

    Bei Behandlungen in anderen Fachpraxen stellen wir Ihnen gerne eine Überweisung aus, damit der betreffende Facharzt einen Bericht an uns schreibt. Nur so können die Behandlungen
    aufeinander abgestimmt werden. Ihre Überweisungen können Sie ebenso wie bereits unter dem Punkt "Rezepte" beschrieben, telefonisch unter der Service-Nr.: 5470 9952 angefordert werden..

  4. Telefon

    Das Telefon ist während der Praxisöffnungszeiten besetzt. Es können dann telefonische Auskünfte erteilt oder Termine vergeben werden. Bitte rufen Sie möglichst erst nach 10:00 Uhr,
    bis die zeitaufwendigen Untersuchungen abgeschlossen sind, an. Haben Sie Verständnis dafür, dass eine laufende Untersuchung und Beratung nicht gestört werden sollte, sodass die Verbindung eventuell einen Moment dauert. Nach Beendigung der Sprechstunde wird der Anrufbeantworter Ihre Anliegen aufzeichnen.

  5. Notfälle

    Bei akuten Erkrankungen, Schmerzen oder sonstigen "Notfällen" sollten Sie unverzüglich in der Anmeldung vorsprechen und die Mitarbeiterinnen informieren. Wir werden uns bemühen, eine
    rasche Lösung zu finden.

  6. Laboruntersuchungen

    ... werden täglich von 07:45 Uhr bis 08:15 Uhr durchgeführt. Kommen Sie ohne Frühstück, also nüchtern, falls Ihnen nichts anderes gesagt wurde. Lassen Sie sich möglichst einen Termin geben.

  7. Rezepte

    ... können bei Dauerbehandlungen auch telefonisch unter der Service-Nr.: 5470 9952 angefordert werden uns stehen dann am Folgetag bis 11:00 Uhr für Sie zur Abholung bereit. Von Zeit zu Zeit ist aber eine Kontrolluntersuchung in der Praxis erforderlich.

  8. Krankmeldungen

    ... dürfen außer in wenigen Ausnahmen nicht länger als 3 Tage(!) rückdatiert werden. Für jede Arbeitsunfähigkeit ist aber eine Untersuchung durch den Arzt vorgeschrieben. Eine AU per Telefon ist also nicht erlaubt!

  9. REHA-Anträge

    ... werden von uns gestellt, sprechen Sie uns diesbezüglich an. Wir beraten Sie über notwendige Behandlungen und sinnvolle Kurorte und helfen Ihnen, erforderliche Formulare auszustellen.

  10. Pflegeversicherung

    Sprechen sie mit uns, ob Ihnen nicht Geld aus der Pflegeversicherung zusteht. Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten und die notwendigen Formulare auszufüllen.

  11. Hilfestellungen

    Beim Ausstellen von Formularen für Ämter, Behörden, Krankenkassen usw. sind Ihnen unsere Helferinnen gern behilflich. Dies gilt auch bei Vermittlungen von Pflegediensten oder Unterbringung in Altenheimen. Haben Sie bitte keine Scheu, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen.